10 wältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien; Stand per 1. Januar 2021) sowie die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern über den Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und Bezeichnung des Spruchkörpers bei der Anklageerhebung in der Fassung vom 14. Juli 2020 bei. Die VBRS-Richtlinien empfehlen für einen Täter, der sich als Kassier eines Fussballvereins in der Clubkasse (Bankkonto mit alleiniger Vollmacht) mit CHF 20'000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden bedient, 120 Strafeinheiten vor.