9. Vorbemerkung zu den Akten Die amtlichen Akten der staatsanwaltschaftlichen Verfahren W 16 86, W 16 221 und W 16 222, des erstinstanzlichen Verfahrens WSG 18 27 sowie des ersten obergerichtlichen Verfahrens SK 19 96 und des vorliegenden Neubeurteilungsverfahrens sind durchgehend paginiert. Es wird deshalb verzichtet, bei Fundstellen die entsprechende Verfahrensnummer anzugeben.