Generell Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht war der Schuldspruch wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung. Gemäss den verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts ist der Beschuldigte der mehrfachen Gehilfenschaft zur Veruntreuung schuldig zu erklären (pag. 19 292, E. 3.4). Im Übrigen hat die Kammer eine neue Strafzumessung vorzunehmen und die Kostenund Entschädigungsfolgen zu regeln. 8.2.2 Zur Ersatzforderung im Besonderen Gesondert zu prüfen sind die Kompetenzen der Kammer betreffend die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Ersatzforderung von CHF 180'000.00.