Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte demgegenüber (pag. 19 341 f.): 1. A.________ sei schuldig zu erklären wegen Gehilfenschaft zur Veruntreuung, mehrfach begangen zwischen dem 18. September 2014 und dem 2. Dezember 2015 in Bern zum Nachteil des C.____'schen Staats im Deliktsbetrag von CHF 935'719.00. 2. Er sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 2.1 einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je CHF 340.00; aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2. zur Bezahlung einer Ersatzforderung im Betrag von CHF 180'000.00