19 327 ff.). Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 23. Dezember 2022 (pag. 19 341 ff.). Mit Eingabe vom 18. Januar 2023 replizierte der Beschuldigte (pag. 19 350ff.), woraufhin die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 6. Februar 2023 duplizierte (pag. 19 348 f.). Damit endete der Schriftenwechsel. 5. Änderung in der Zusammensetzung der Kammer Die Parteien wurden mit Verfügung vom 8. Februar 2023 über eine Änderung in der Besetzung der Kammer informiert (pag. 19 360 f.).