4. Anordnung des schriftlichen Verfahrens Mit Verfügung vom 2. September 2022 wurde erneut die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt und die Parteien zur Stellungnahme hierzu aufgefordert (pag. 19 301 f.). Da beide Parteien innert Frist ihre Zustimmung erteilten (pag. 19 305 f.), wurde gestützt auf Art. 406 StPO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 19 309). Hierzu ist ergänzend folgendes festzuhalten: Das Berufungsverfahren ist grundsätzlich mündlich. Es kann nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen von Art.