3. Beschwerde an das Bundesgericht und Urteil 6B_1183/2020 vom 16. August 2022 Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht (pag. 19 253 ff.). Er beantragte die Aufhebung des Urteils SK 19 96 und einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung, den Verzicht auf eine Ersatzforderung unter entsprechenden Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Bern. Eventualiter beantragte er die Aufhebung des Urteils SK 19 96 und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.