1. Zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je CHF 260.00, ausmachend total CHF 93'600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 180‘000.00 an den Kanton Bern. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21‘933.90 an den Kanton Bern. 4. Zur Bezahlung von 7/8 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'200.00, 7/8 ausmachend von CHF 2’800.00 an den Kanton Bern.