(nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 15. Januar 2019 der mehrfachen Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung, begangen zwischen dem 18. September 2014 und dem 2. Dezember 2015 zum Nachteil des C.____'schen Staats im Deliktsbetrag von total CHF 935'719.00 schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und verpflichtete ihn zur Leistung einer Ersatzforderung von CHF 180'000.00. Ferner auferlegte es ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21'933.90 (zum Ganzen pag. 18 293 ff.).