I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 23. November 2021 (PEN.________) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ schuldig erklärt wurde des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, begangen am 14. Dezember 2020 in Thun, X.________Strasse. B. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, bei gleichzeitiger Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. II. A.________ wird weiter in Anwendung der Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: