6 hätten in kausalem Zusammenhang mit dem Verhalten des Beschuldigten gestanden, für welches er verurteilt worden sei. Somit seien dem Beschuldigten die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen. Das möge zwar angesichts der Tatsache, dass er seinen eigenen, bereits in der Einsprache dargelegten Anträgen entsprechend verurteilt worden sei, im Ergebnis stossend erscheinen.