a SVG (Übertretung) zu verurteilen und mit einer Übertretungsbusse von Fr. 300.- zu bestrafen. 3. Die Verfahrenskosten betreffend grobe Verkehrsregelverletzung seien auf die Staatskasse zu nehmen. Diejenigen betreffend einfache Verkehrsregelverletzung seien Herrn A.________ aufzuerlegen. 4. Herr A.________ sei für seine anwaltlichen Aufwendungen mit Fr. 750.- zu entschädigen.