2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 innert Frist Berufung an (pag. 70). Die vorinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 24. Januar 2022 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 25. Januar 2022 zugestellt (pag. 88 f.). Die Berufungserklärung, datierend vom 16. Februar 2022, ging frist- und formgerecht am 17. Februar 2022 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 95 ff.). Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung auf die erstinstanzliche Kostenauflage und die Verweigerung einer Entschädigung (pag. 95 f.).