Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM .________): Die Beschuldigte nahm unbefugt an einer unbewilligten Kundgebung mit mehr als 15 Teilnehmenden gegen .________ teil, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Kanton Bern Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten waren, was der Beschuldigten bewusst war.