Das Bundesgericht habe entschieden, dass das Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern aufzuheben sei. Mehrere Personen, die einem Strafverfahren unterlegen seien, welches denselben Sachverhalt betroffen habe, hätten nach diesem Entscheid ein Schreiben erhalten, welches sie informiert habe, dass ihr Strafverfahren eingestellt worden sei. Ihre Gerichtsverhandlungen seien abgesetzt worden. Aufgrund dieser Tatsachen erhoffe sie sich, dass ihr Revisionsgesuch akzeptiert und ihr Strafbefehl ebenfalls aufgehoben werde (pag. 1). 19. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft