5. Am 10. Januar 2023 wurde die Sistierung aufgehoben. Der Gesuchstellerin wurde unter Hinweis auf die Beschlüsse der Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 400, 21 439, 21 475, 22 38 und 22 99 Gelegenheit geboten, ihr Gesuch zurückzuziehen (pag. 29 f. und pag. 37 f.). 6. Mit Verfügung vom 22. März 2023 wurde festgestellt, dass die Gesuchstellerin ihr Revisionsgesuch nicht zurückgezogen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde aufgefordert, eine Stellungnahme einzureichen (pag. 45 f.).