3. Mit Verfügung vom 1. September 2022 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und die amtlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft ediert (pag. 13 f.). 4. Mit Verfügung vom 12. September 2022 wurde vom Eingang der edierten Akten der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen und gegeben, eine Kopie des Revisionsgesuchs der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) zugestellt und das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss vergleichbarer Verfahren sistiert (pag. 23 f.).