Zudem wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt. Infolge Rückzugs der Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft. 2. Mit Eingabe vom 18. August 2022 (Eingang beim Obergericht: 30. August 2022) reichte die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein. Die Gesuchstellerin beantragte, der Strafbefehl vom 22. Februar 2021 sei aufzuheben und die Busse von CHF 200.00 [gemeint wohl: Busse und Gebühren] sowie die Mahngebühren von CHF 50.00 seien zu sistieren (pag. 1).