1. Mit Strafbefehl vom 22. Februar 2021 wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz durch Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung mit mehr als 15 Personen, begangen am 19. Dezember 2020, 18:13 Uhr, schuldig erklärt (Verfahren BM .________). Die Gesuchstellerin wurde mit einer Busse von CHF 100.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von einem Tag, bestraft. Zudem wurden ihr Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt.