Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 wurde die Koordinationsstelle Strafregister (KOST) angewiesen, das über den Beschuldigten erhobene DNA-Profil (PCN 15 571556 16) aus der nationalen Datenbank AFIS zu löschen. Die Kantonspolizei Bern wurde angewiesen, sämtliche bei ihr allfällig vorhandenen, aus der erkennungsdienstlichen Behandlung vom 18. September 2019 stammenden DNA-Profildaten des Beschuldigten aus den polizeilichen Datenbanken zu entfernen bzw. allfällige damit im Zusammenhang stehende Unterlagen und/oder Proben zu vernichten (pag. 206 f.).