Die entsprechende Verfügung wurde jedoch mit Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 17. Dezember 2019 aufgehoben (pag. 199 ff.). Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 wurde die Koordinationsstelle Strafregister (KOST) angewiesen, das über den Beschuldigten erhobene DNA-Profil (PCN 15 571556 16) aus der nationalen Datenbank AFIS zu löschen.