zusprechen ist (Art. 67 Abs. 3 Bst. a aStGB). 54 VIII. Verfügungen Der Beschuldigte wurde am 18. September 2019 erkennungsdienstlich erfasst (Dakty, Foto, Signalement und WSA; pag. 135) und es wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2019 ein DNA-Profil erstellt (PCN 15 571556 16). Die entsprechende Verfügung wurde jedoch mit Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 17. Dezember 2019 aufgehoben (pag.