16. Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 559 f., S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 16.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte besitzt eine Aufenthaltsbewilligung F (abgewiesenes Asylgesuch mit Arbeitsberechtigung). Er strebt gemäss eigenen Aussagen den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B an, wobei eine Voraussetzung hierfür Vorstrafenlosigkeit bzw. kein Eintrag im Strafregister sei (vgl. EV OG: pag. 622 Z. 27 ff.).