48 Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich insgesamt neutral aus. 15.3 Fazit Asperation / Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten Das Tatverschulden wiegt insgesamt noch leicht. Für den Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von rund 180 Strafeinheiten als angemessen. Diese sind aufgrund des engen Sachzusammenhangs zum Tatbestand der sexuellen Nötigung mit 50%, somit mit 90 Strafeinheiten, zur Einsatzstrafe zu asperieren.