Dabei liess er nicht von der Privatklägerin ab, als diese sich wehrte, indem sie ihm mit dem Knie zwischen die Beine stiess und sich abdrehte. Der Beschuldigte packte die Privatklägerin ein weiteres Mal, zog sie wiederum auf die Matratze und drückte ihre Brust ein zweites Mal. Zu seinen Ungunsten ist weiter zu werten, dass der Beschuldigte die Privatklägerin in ihrer Wohnung und damit in ihrer vertrauten Umgebung anging, als sie sich alleine mit ihm in der Wohnung aufhielt. Sie wurde durch sein Verhalten völlig überrascht.