10. Sexuelle Handlungen mit Kindern 10.1 Rechtliche Grundlagen Nach Art. 187 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) macht sich der sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht. Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern will die Gefährdung der sexuellen Entwicklung der Unmündigen verhindern.