und von J.________ bestätigen sich in vielen auch nebensächlichen Punkten. Trotzdem wirken sie nicht abgesprochen oder auswendig gelernt. Die zeitlichen Widersprüche und die weiteren genannten Widersprüche lassen sich insbesondere mit dem Zeitablauf erklären. Zudem zeigen die Ausführungen zum Tatzeitpunkt, dass die Eltern der Privatklägerin an dem insbesondere von F.________ genannten Tatzeitpunkt beide in den Ferien waren. Ob die Privatklägerin am ersten Schultag nach den Ferien fehlte und wenn ja, weshalb sich dazu kein Absenzeneintrag findet, und wann genau die verschiedenen Beteiligten vom Vorfall erfahren haben, lässt sich nicht abschliessend klären.