Nicht zu vergessen sind die Aussagen der Familienmitglieder. Diese sind, wie erwähnt, mit grosser Vorsicht zu geniessen. Sie sind emotional belastet und basieren auf Kenntnisnahmen vom «Hörensagen». Die Aussagen sind insofern hilfreich, als sie auf sehr glaubhafte und nachvollziehbare Art die Feststellungen im Verhalten der Privatklägerin schildern und die Gründe für die späte Meldung bei der Polizei erläutern. Die geschilderten Veränderungen im Verhalten der Privatklägerin lassen angesichts ihrer eigenen Aussagen einzig den Schluss zu, dass ihr im Herbst 2015 etwas «Schlimmeres» passiert sein muss.