Andererseits ist er bemüht, sich zurückzuhalten, wohl um die ihm zukommende Vertrauensposition nicht zu verlieren. Auch er ist ein Zeuge vom «Hörensagen», der aber auch eine Veränderung der Privatklägerin feststellte und zumindest indirekt auch die «Schamkultur» bestätigte. Insgesamt bekräftigen die Aussagen des Zeugen in Kombination mit den anderen Aussagen das allgemeine Bild, dass bei der Privatklägerin in der fraglichen Zeit etwas passiert war und dies im Zusammenhang mit dem Beschuldigten gestanden haben musste.