36 Die von F.________ festgestellten Veränderungen bei der Privatklägerin, die mit den anderen Befragten deckungsgleichen Aussagen, wem F.________ vom Vorfall erzählt hat, nachdem sie diesen von der Privatklägerin erfahren hatte, sowie die spontane Verbesserung des Tatzeitpunkts sprechen nach Ansicht der Kammer für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von F.________ und der Privatklägerin. 9.9 Aussagen von J.________, Freund der Familie der Privatklägerin Es kann wiederum auf die zutreffende Zusammenfassung der Aussagen von J.________ verwiesen werden (pag.