_ grundsätzlich als mehr oder weniger «neutrale» Zeugin zu betrachten ist. Absprachen waren vor der Einvernahme kaum möglich, auch weil die Befragung für die Zeugin überraschend gekommen sein dürfte. Nichtsdestotrotz bezeichneten sich die beiden jedenfalls für die Zeit des Vorfalls als Freundinnen.