470 Z. 79 f.). Damit bestätigt der Vater die Aussagen der Privatklägerin und seiner Frau, dass der kulturelle Hintergrund der Grund dafür war, dass man nach dem Vorfall keine Anzeige eingereicht hat. Auch der Vater der Privatklägerin nannte den Vorfall bei der Migros 2019 als Grund dafür, weshalb man 2019 schliesslich eine Anzeige eingereicht hat. Er habe keine weiteren Probleme mehr gewollt und seine Tochter schützen wollen. Dabei bestätigt er die Aussagen seiner Tochter, dass diese ihm nichts von diesem Vorfall erzählt hatte. Er gab an, von J.________ vom Vorfall bei der Migros erfahren zu