Jedoch sind diese Widersprüche mit dem langen Zeitablauf erklärbar. Weiter vermögen die Widersprüche nicht die restlichen Aussagen der Mutter der Privatklägerin zu erschüttern, die zwar nichts Weiterführendes zum Kerngeschehen schildern konnte, aber eindrücklich beschrieb, dass sich ihre Tochter im Verhalten gegenüber dem Beschuldigten verändert habe, weshalb sie ihre Tochter darauf angesprochen habe. Gegen eine Absprache sprechen die diesbezüglichen detaillierten Aussagen. Der in der Kultur der Eltern der Privatklägerin stark verankerte Wunsch nach Wahrung des Scheins spricht gegen einen Komplott.