In Würdigung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass es in den Aussagen der Mutter der Privatklägerin zwar Widersprüche in zeitlicher Hinsicht und wie sie dem Beschuldigten gesagt hat, dass er nicht mehr zu ihnen nach Hause kommen dürfe, gibt. Jedoch sind diese Widersprüche mit dem langen Zeitablauf erklärbar.