79 Z. 389 ff.). Die Mutter der Privatklägerin gab an, sie habe ca. zwei Monate nach dem Vorfall davon erfahren (del. EV: pag. 81 Z. 465 ff.). Dies deckt sich nicht mit den Aussagen der Privatklägerin, die angab, sie habe ihrer Mutter ca. vier Tage, nachdem sie es F.________ gesagt habe, vom Vorfall erzählt (pol. EV: pag. 36 Z. 148 f.) bzw. einige Wochen später vom Vorfall erzählt, plus/minus einen Monat später (EV Vi: pag. 422 Z. 107 ff.). Auch decken sich die Aussagen der Privatklägerin nicht mit den Aussagen ihrer Mutter, wie der Vater der Privatklägerin vom Vorfall erfahren haben soll.