Sie habe nicht erwartet, dass daraus eine so grosse Sache werde (pag. 81 Z. 487 ff.). Auch hier nannte die Mutter der Privatklägerin als Nebensächlichkeit, dass sie, nachdem ihr Mann vom Vorfall erfahren habe, oft Streit mit ihrem Mann gehabt habe. Dieser habe ihr vorgeworfen, der Beschuldigte komme aus dem gleichen Dorf wie sie, und dass Leute, die aus ihrem Dorf kämen, schlechte Sachen machen würden. Dies sei ein enormer Druck für sie gewesen (del. EV: pag. 81 f. Z. 492 ff.; EV Vi: pag. 475 Z. 265 f.). Sie seien nicht zur Polizei gegangen, weil dies in ihrer Kultur eine Schande sei und sie die Ehre verloren hätten,