72 Z. 36 ff.]). Weiter geht auch aus den Aussagen der Mutter der Privatklägerin der kulturelle Hintergrund und der Wunsch, nach aussen den Ruf zu wahren, hervor. So gab die Mutter der Privatklägerin an, sie habe ihre Tochter nicht nach Details fragen wollen (del. EV: pag. 79 Z. 346 f.). Danach habe sie mit ihrer Tochter nie mehr darüber gesprochen und auch nicht mehr nachgefragt (del. EV: pag. 79 Z. 358, Z. 376). Sie habe ihrer Tochter gesagt, sie solle denken, es sei ein schlechter Traum. Sie solle schauen, dass sie es vergessen könne (del. EV: pag. 79 Z. 376 ff.). Sie habe ihrem Mann nichts davon erzählen und das Ganze «erkalten lassen» wollen.