und habe danach ein verweintes Gesicht gehabt. Dabei habe sie gewartet, bis ihr Mann das Haus verlassen habe, weil sie sicher gewesen sei, dass ihr Mann wütend werde und sie habe verhindern wollen, dass ihr Mann den Beschuldigten schlage (del. EV: pag. 78 Z. 306 ff.; pag. 80 Z. 400 ff.; EV Vi: pag. 475 Z. 271 f.). Der Beschuldigte habe sehr nachdenklich und traurig reagiert (del. EV: pag. 80 Z. 432 f.). Auffallend ist, dass die Mutter der Privatklägerin an der Fortsetzungsverhandlung anders als in ihren ersten Aussagen zu Protokoll gab, sie habe den Beschuldigten angerufen (EV Vi: pag. 474 Z. 215 ff.).