Es ist der Verteidigung beizustimmen, dass es gewisse Widersprüche gibt, insbesondere in den Aussagen vor Gericht. Die Aussagen der ersten Stunde scheinen hingegen konsistent zu sein. Namentlich darf sich nicht negativ auswirken, dass sie zu Beginn, basierend auf den Schilderungen ihrer Tochter von einem Vorfall im Herbst 2016 ausging. Die Widersprüche zur Frage, wann nun genau sie von ihrer Tochter über das Geschehene informiert wurde, sind hingegen vernachlässigbar – der Gesamtablauf passt. Darüber hinaus liegt es auf der Hand, dass bei dieser Ausgangslage Details zum Kerngeschehen fehlen.