Weiter lässt sich aus seinen Aussagen nicht erklären, warum es zum abrupten Kontaktabbruch mit der Familie der Privatklägerin gekommen ist und weshalb die Privatklägerin mehrere Jahre nach dem Kontaktabbruch Anzeige gegen ihn eingereicht hat. Zudem finden sich in den Aussagen des Beschuldigten als Lügensignale Gegenangriffe. Schliesslich überzeugt die vom Beschuldigten genannte Komplotttheorie nicht. Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer die Aussagen der Privatklägerin als glaubhafter als diejenigen des Beschuldigten. 9.5 Aussagen von L.________, Mutter Privatklägerin