Dieser Erklärungsversuch überzeugt nicht. Selbst wenn sich der Vorfall vor der Migros so zugetragen hat, wäre ein solcher Vorfall kaum ein Grund, dass die Familie der Privatklägerin gestützt darauf die geltend gemachten Vorwürfe gegen den Beschuldigten inszeniert hätte. Auf Frage des Gerichtspräsidenten, weshalb die Privatklägerin plötzlich so etwas erfinden und vor Gericht lügen sollte, griff der Beschuldigte die Mutter der Privatklägerin an und führte aus, diese sei bekannt dafür, dass sie in der Nachbarschaft wenig Kontakte pflege. Sie knüpfe Kontakte, doch später kritisiere sie diese Leute (EV Vi: pag. 429 Z. 410 ff.).