26 be, überzeugt nicht. So gab er an, er habe ihm den Vorfall erklären und schildern wollen, weil er sehr gestresst gewesen sei und nichts getan habe. Zwar sei mit der Durchsuchung seines Mobiltelefons durch die Securitas alles erledigt gewesen. Es sei aber so, dass jeder jeden beschuldigen könne. Er habe J.________ gesagt, dass dieser den Vater der Privatklägerin informieren solle. Er sei davon ausgegangen, dass die Privatklägerin ihn fälschlicherweise beschuldigen werde, dass er Fotos gemacht habe (EV StA: pag. 120 Z. 261 ff., Z. 267 ff., Z. 279 ff.; pag. 123 Z. 379 ff.).