25 Zudem widersprechen die Aussagen des Beschuldigten in entscheidender Weise den in hohem Masse als glaubhaft erachteten Aussagen der Privatklägerin. Auf die Aussagen des Beschuldigten kann somit nach Auffassung des Gerichts für die Bestimmung des rechtserheblichen Sachverhalts nicht abgestellt werden.