kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, den Vorfall eines sexuellen Übergriffs vier Jahre später, vier Jahre nach dem Abbruch der Beziehung zu konstruieren, um jemanden loszuwerden, mit dem man seit Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten nicht stimmig; sie sind in sich widersprüchlich, enthalten an sich unwichtige Details zum Nebengeschehen und dann einen unmotivierten Gegenangriff.