Die Fotos des Ausflugs von November 2015 nach Interlaken sprechen klar für ein freundschaftliches, vertrauensvolles Verhältnis. Eine derart dokumentierte, gute Beziehung würde kaum aus nichtigen Gründen, grundlos, einseitig von der Familie der Privatklägerin wenige Wochen nach seiner Einreise, nach einer Phase der Unterstützung mit dem Argument des zu vielen Trinkens aufgelöst: viel wahrscheinlicher ist deshalb, dass das Fehlverhalten des Beschuldigten gegenüber der Privatklägerin nach dessen Bekanntwerden zum Abbruch der Beziehung führte. Die Komplott-Theorie des Beschuldigten, ein klassischer Gegenangriff, das Schlechtmachen der Gegenseite, überzeugt aber auch deshalb nicht, weil