Und schliesslich machte er geltend, die Familie habe ihn loswerden wollen, weil der Vater der Privatklägerin in seiner Anwesenheit zu viel getrunken habe. Und ganz am Schluss behauptete er mindestens sinngemäss die Privatklägerin werde benutzt, um ihn loszuwerden, weil die Eltern der Privatklägerin nichts mehr mit ihm hätten zu tun haben wollen («Komplott»). Diese Aussagen überzeugen nicht. Der Beschuldigte und die Familie der Privatklägerin kannten sich unbestrittenermassen schon lange, sie halfen und vertrauten sich gegenseitig. Die Fotos des Ausflugs von November 2015 nach Interlaken sprechen klar für ein freundschaftliches, vertrauensvolles Verhältnis.