Ihre Eltern hätten gesagt, es könne so nicht weitergehen und sie könne nicht das ganze Leben lang vom Beschuldigten verfolgt werden. Ihre Eltern hätten auch gesagt, dass sie ihr Leben nicht schützen könnten, wenn sie auf den Ruf schauten. Deshalb hätten sie sich für eine Anzeige entschieden (EV StA: pag. 54 Z. 543 ff.). Als ihr Vater vom Vorfall bei der Migros erfahren habe, habe er gesagt, das Belästigen müsse nun ein Ende nehmen. Der Beschuldigte müsse bestraft werden für das, was geschehen sei (EV Vi: pag. 422 Z. 96 ff.).