Dass der Ruf in der tamilischen Kultur wichtig ist, geht auch aus den Aussagen der Privatklägerin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hervor. So gab sie an, sie habe keinen Grund zu lügen und würde sich sicher nicht so blossstellen. Sie wolle nicht falsche Gerüchte über sich selber verbreiten und auch nicht an die Öffentlichkeit bringen, was ihr Schlechtes passiert sei. Ihren Eltern sei es auch wichtig, dass ihr Ruf nicht beschädigt werde, da es nicht schön sei, wenn eine Frau schon vorher von einem Jungen «begrabscht» werde. Wenn das herauskomme, sei das für sie und ihre Zukunft schlecht und könnte Probleme geben (EV Vi: pag. 422 Z. 133 f.; pag. 423 Z. 147 ff.).