21 sie habe auch Angst gehabt, in ihrer Kultur als unanständig zu gelten (pol. EV: pag. 36 Z. 154 ff.). Sie sei damals jung gewesen und habe nicht viel darüber gewusst, dass man eine Anzeige machen könne. Zudem habe es einen kulturellen Hintergrund. Ihre Mutter habe gemeint, es sei gefährlich, es könne ihren Ruf kaputt machen, da dies einer Frau nicht passieren dürfe. Die Aussenwelt dürfe davon nichts erfahren (EV StA: pag. 54 Z. 538 ff.). Dass der Ruf in der tamilischen Kultur wichtig ist, geht auch aus den Aussagen der Privatklägerin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hervor.