_ wies zu Recht darauf hin, dass die Privatklägerin in ihren Aussagen auch Komplikationen im Handlungsablauf erwähnte (pag. 633). So schilderte die Privatklägerin, sie habe versucht zu schreien, was ihr aber nicht sehr laut gelungen sei (pol. EV: pag. 35 Z. 93). Sie sei recht klein gewesen, habe nicht viel Kraft gehabt und habe nicht viel machen können (EV StA: pag. 45 Z. 200; EV OG: pag. 616 Z. 6 f.). Sie habe nicht fliehen können, weil sie zu langsam gewesen sei (EV Vi: pag. 421 Z. 78). In ihren Schilderungen finden sich auch ihre Gedankengänge und Gefühle während des Vorfalls. Sie sei ängstlich gewesen und habe ein Blackout gehabt.